Arzneimittelüberwachung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.