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Kiel Pass, Ermäßigungsausweis

Schleswig-Holstein 99107027000000, 99107027000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027000000, 99107027000000

Leistungsbezeichnung

Kiel Pass, Ermäßigungsausweis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Quelle: Redaktion Stadt Kiel (Individualleistung Stadt Kiel)

Der Kiel-Pass ist ein Vergünstigungsausweis, mit dem finanzschwächere Kielerinnen und Kieler am Kieler Kulturleben zu vergünstigten Preisen teilnehmen können. Kieler können den Kiel-Pass erhalten, wenn sie folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (nach SGB II),
  • Sozialgeld (nach SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII),
  • Wohngeld,
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (nach § 35 Abs. 2 SGB XII) oder
  • Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz).


Mit dem Kiel-Pass erhalten Sie eine Vielzahl von Vergünstigungen in Kiel und Umgebung. Eine Liste der möglichen Vergünstigungen, neue Angebote sowie eine Informationsflyer finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite des Kiel-Pass-Büros.

Erforderliche Unterlagen

Sie erhalten von der städtischen Stelle, bei der Sie die genannten Leistungen erhalten, eine Bescheinigung oder Ihnen liegt Ihr aktueller Bewilligungsbescheid vor. Mit dieser Bescheinigung oder Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid gehen Sie in das Kiel-Pass-Büro.

Dort wird ein Foto von Ihnen aufgenommen und Sie erhalten Ihren persönlichen Kiel-Pass. Auf dem Kiel-Pass erscheinen Ihr Bild und Ihr Name. Er ist gültig bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes, längstens jedoch ein Jahr ab Ausstellung der Bescheinigung.
Der Kiel Pass wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf seiner Gültigkeit immer neu ausgestellt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Der Kiel-Pass ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden