Kiel Pass, Ermäßigungsausweis
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Quelle: Redaktion Stadt Kiel (Individualleistung Stadt Kiel)
Der Kiel-Pass ist ein Vergünstigungsausweis, mit dem finanzschwächere Kielerinnen und Kieler am Kieler Kulturleben zu vergünstigten Preisen teilnehmen können. Kieler können den Kiel-Pass erhalten, wenn sie folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (nach SGB II),
- Sozialgeld (nach SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII),
- Wohngeld,
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz,
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (nach § 35 Abs. 2 SGB XII) oder
- Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz).
Mit dem Kiel-Pass erhalten Sie eine Vielzahl von Vergünstigungen in Kiel und Umgebung. Eine Liste der möglichen Vergünstigungen, neue Angebote sowie eine Informationsflyer finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite des Kiel-Pass-Büros.
Sie erhalten von der städtischen Stelle, bei der Sie die genannten Leistungen erhalten, eine Bescheinigung oder Ihnen liegt Ihr aktueller Bewilligungsbescheid vor. Mit dieser Bescheinigung oder Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid gehen Sie in das Kiel-Pass-Büro.
Dort wird ein Foto von Ihnen aufgenommen und Sie erhalten Ihren persönlichen Kiel-Pass. Auf dem Kiel-Pass erscheinen Ihr Bild und Ihr Name. Er ist gültig bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes, längstens jedoch ein Jahr ab Ausstellung der Bescheinigung.
Der Kiel Pass wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf seiner Gültigkeit immer neu ausgestellt.