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Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Schleswig-Holstein 99101006026000, 99101006026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026000, 99101006026000

Leistungsbezeichnung

Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Todes (Synonym), Registrierung (Synonym), Tod (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.

Volltext

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde.
  • Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

60,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.4.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).

In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.