Sporthalle, Sportplatz nutzen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sportplätze (Synonym)
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.