Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
- Bauverfahren (2050500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 41 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Sie möchten eine Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe erteilt bekommen?
Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung zu stellen.
Für die Erteilung einer Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe ist ein Antrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.
Dem Antrag auf Erteilung einer Eignungsfeststellung sind die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist dem Antrag ein Gutachten eines Sachverständigen beizufügen.
Als Nachweise gelten auch Prüfbescheinigungen und Gutachten von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Prüfstellen oder Sachverständigen, wenn die Anforderungen an die Prüfung der Anlage denen nach dieser Verordnung gleichwertig sind; für die Prüfbescheinigungen und Gutachten gilt § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3 AwSV entsprechend. (§ 42 AwSV)
Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 51 bis zu 5.112 Euro
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
Die Erteilung der Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe können Sie schriftlich oder online über den entsprechenden Online-Dienst beantragen.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben:
- prüft die Behörde die Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
- reicht der / die Antragsteller*in Unterlagen nach und die betroffene Stellen geben ihre Stellungsnahmen ab
- prüft die Behörde nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
- erteilt die Behörde die Eignungsfeststellung auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen sofern keine Versagungsgründe vorliegen
- erhält der / die Antragsteller*in die Eignungsfeststellung
- bezahlt der / die Antragsteller*in die Verwaltungsgebühr
- Antrag auf Eignungsfeststellung
- Einen Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen z.B.
- Bei Bau von gewerblichen Immobilien
- Bei Errichtung oder Änderung gewerblich genutzter Flächen oder Gebäude
- zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz