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Rundfunkbeitrag abmelden

Saarland 99107008070000, 99107008070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008070000, 99107008070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fernsehgebühr (Synonym), Fernsehen (Synonym), Hörfunk (Synonym), ZDF (Synonym), BR (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), Änderung (Synonym), GEZ-Abmeldung (Synonym), Radio (Synonym), WDR (Synonym), Rundfunk (Synonym), GEZ (Synonym), Beitragsservice (Synonym), NDR (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), SWR (Synonym), MDR (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), RF (Synonym), ARD (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Ummeldung (Synonym), Abmeldung (Synonym), Fernsehgebührenpflicht (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), Rundfunkgerät (Synonym), HR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

Handlungsgrundlage

§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rundfunkbeitragspflicht entfallen. 

Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden:

Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Kosten

Abmeldung: gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt wenn

  • im Haushalt bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden.
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung besteht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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