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Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Saarland 99058032011002, 99058032011002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011002, 99058032011002

Leistungsbezeichnung

Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handwerksrolle (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), persönliche Daten (Synonym), Handwerk (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), Datenänderung (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Geschäftsführung (Synonym), Betriebsleitung (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), Änderungen (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Adresse (Synonym), HWK (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Vertretungsberechtigte (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer des Saarlandes

Teaser

Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk eingetragen sind. 

In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 

  • Betriebsnummer 

  • Betriebsname 

  • Angaben zum Anliegen:  

  • Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen 

  • Wechsel bei der Vertretungsbefugnis 

Voraussetzungen

  • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb 

  • Mitzuteilen ist:

  • Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder  

  • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z.B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH) 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigter Personen in den Verzeichnissen der Handwerkskammer 

  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit Ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 

  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den örtlich zuständigen Handwerkskammern geführt 

  • In den von der Handwerkskammer geführten Registern werden Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst 

  • Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet 

  • zuständig: Handwerkskammer, bei der die Eintragung des Betriebes besteht 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden