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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Deutsche im Ausland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

Saarland 99059002012002, 99059002012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012002, 99059002012002

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Deutsche im Ausland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eheschließung (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym), Ehe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Heirat (059)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Teaser

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Volltext

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, müssen sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben, ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
    • der Personenstand
    • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • die Staatsangehörigkeit
    • sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Frist

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung sechs Monate gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

Kurztext

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden