Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Deutsche im Ausland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)
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Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, müssen sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben, ist beim Standesamt I in Berlin verortet.
Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand
- der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit
- sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen.
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.