Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

Saarland 99142055261000, 99142055261000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142055261000, 99142055261000

Leistungsbezeichnung

SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Finanzen (142)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Zahlungen, einschließlich Überweisungen, Verzögerungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Informationen zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats.

Volltext

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig. Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wird. Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit jedoch einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen. Für genauere Informationen dazu in Ihrer Gemeinde/ Stadt, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie  in regelmäßigen Abständen Geld an eine kommunale Stelle überweisen müssen, wird Ihnen die Möglichkeit geboten, dass dies  zum entsprechenden Zahlungstermin automatisch eingezogen wird. Damit die Kommune von Ihrem Bankkonto abbuchen darf, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis erteilen (SEPA-Lastschriftmandat). 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden