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Direktzahlungen Bewilligung

Saarland 99078018017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078018017000

Leistungsbezeichnung

Direktzahlungen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Direktzahlungen Bewilligung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)

Handlungsgrundlage

DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) 
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen

Teaser

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

Volltext

Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für Junglandwirte, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität bei Neuantragsteller mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • Nachweis in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
  • Bei juristischen Personen: Vorlage des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister/Genossenschaftsregister
  • Nachweise bei juristischen Personen über die wirksame und langfristige Kontrolle im Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanziellen Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
  • Qualifizierungsnachweise bei der Junglandwirteprämie
  • Nachweise des Nutzungskonzepts und der Zertifizierung bei Agroforstsystemen
  • Ggf. Nachweis für die Einhaltung der Publizität
  • Ggf. Vollmacht
  • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
  • Ggf. Tierdaten (Ohrmarken. Etc.)

Voraussetzungen

  • Aktiver Betriebsinhaber
  • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder Mehr als 225 € Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
  • Förderung erfolgt nur für Flächen die im Saarland liegen (Belegenheitsprinzip)
  • Einhaltung der Vorgaben zur Konditionalität (GAB und GLÖZ)

Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss sich erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche Qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis zum 15.05. des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (AsDigital).
  • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags.
  • Bereits registrierte Antragsteller/-innen können das Antragsprogramm direkt herunterladen und starten.
  • Neuantragsteller/-innen müssen zuerst online das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" ausfüllen. Sie erhalten dann die Zugangsdaten, um den elektronischen Antrag herunterladen und starten zu können.
  • Bei Betriebsübergaben (Hofübergabe oder Neugründung): Beim Wechsel in der Betriebsinhaberschaft oder andere betriebliche Veränderungen (Änderung der Rechts- bzw. Unternehmensform, Wohnorts- und Namensänderungen) ist eine Antragstellung unter der bisherigen Antragsteller-Nummer bzw. mit den alten Stammdaten nicht zulässig. Hierfür benötigen Sie eine neue Antragsteller-Nummer. Hierfür füllen Sie vor der Antragstellung das Betriebsübergabeformular und das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" aus. 

Bearbeitungsdauer

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist der Anträge.

Die Auszahlung der Direktzahlungen müssen bis spätestens 30.06. des auf das Antragsjahr folgende Jahr erfolgen.

Frist

Die Antragsfrist endet immer zum 15.05. des Jahres.

Hinweise

Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat A/5 "Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL"

Anschrift

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Kontakt

Telefon: +49 681 501-4500

Fax: +49 681 501-4521

Mobiltelefon:

E-Mail: support@zahlstelle.saarland.de

WWW: umwelt.saarland.de

Formulare

Die aktuellen Formulare und ein Verweis auf die Antragstellersoftware entnehmen Sie der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:

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