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Veranstaltung für Bildungsfreistellung nach saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Anerkennung

Saarland 99131026001000, 99131026001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131026001000, 99131026001000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltung für Bildungsfreistellung nach saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Bildungsurlaub (Synonym), Bildungsveranstaltung (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Weiterbildungsveranstaltung (Synonym), Weiterbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§6 und §7 Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

Teaser

Wenn Sie Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt anbieten, können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Anerkennung als Bildungsveranstaltung stellen. 

Volltext

Beschäftigte haben nach dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer freistellungsfähigen Bildungsmaßnahme der beruflichen oder politischen Weiterbildung und der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit. Die  Veranstaltung muss durch das zuständige Ministerum als freistellungsfähig anerkannt sein. 

Wenn Sie eine Bildungsmaßnahme für diese Zielgruppe anbieten, können SIe einen Antrag auf Anerkennung der Bildungsveranstaltung stellen. 

Das Anerkennungsverfahren nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsrecht bietet einige erleichternde Möglichkeiten für die Anerkennung von Veranstaltungen:

1. Durch formgebundenen Antrag für jede einzelne Veranstaltung. Dem Antrag muss das Programm der Bildungsmaßnahme beigefügt werden.  

2. Falls die Bildungsmaßnahme bereits in einem anderen Bundesland anerkannt wurde, so gilt diese auch im Saarland als freistellungsfähig, sofern 5 Zeitstunden Unterricht am Tag erreicht werden. Dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss dazu die Gleichstellungsinformation beigefügt werden, die Sie sich hier herunterladen können.

3. Bildungseinrichtungen, die ein Qualitätsmanagements nach EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Standards nachweisen, können die Befugnis erhalten Freistellungsbescheide nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz selbst auszustellen. Dazu bedarf es der Vorlage der Kopie der Zertifizierung. Das Verfahren ist formlos.
Die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie die anerkannten Hochschulen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedürfen keines QM-Nachweises und gelten als berechtigt, Freistellungsbescheide auszustellen. Sie erhalten auf Anforderung ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Handlungsanweisungen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung zur erstmaligen Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach SBFG werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
  • Programm der Veranstaltung

Für die Anerkennung einer Bildungsmaßnahme, die bereits in anderen Bundesländern anerkannt wurde, werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
  • Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes
  • Gleistellungsinformation nach SBFG  

Voraussetzungen

Als freistellungsfähig können Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt bescheinigt werden, wenn

• diese allen Beschäftigten offenstehen,

• die Teilnahme an ihr freigestellt ist,

• die personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen die Erreichung des angestrebten Lernerfolgs erwarten lassen,

• das tägliche Arbeitsprogramm fünf Zeitstunden nicht unterschreitet,

• die Informationen über Pläne, Kosten, Veranstaltungsleitung, Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zertifikat, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse und alle übrigen wesentlichen Teilnahmebedingungen zugänglich gemacht werden,

• der Weiterbildungsveranstalter und die Veranstaltungen keine grundrechtswidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

kostenlos 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
nach Eingang des vollständigen Antrags

Die Feststellung der Freistellungsfähigkeit erfolgt innerhalb von vier Wochen, bei Vorliegen des vollständigen Antrages, durch Bescheid durch das zuständige Ministerium. (§7 SBFG)

Frist

Antragsfrist: 6 Woche(n)
vor Veranstaltungsbeginn

Sie müssen den vollständigen Antrag auf Freistellungsfähigkeit spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Ministerium einreichen. 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu dem Thema Bildungsfreistellung finden Sie unter folgendem Link: 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für berufliche Weiterbildung

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Email: referat.f6@wirtschaft.saarland.de

Für Allgemeine und politische Weiterbildung

Ministerium für Bildung und Kultur 

Referat E/4: Allgemeine und Politische Weiterbildung 

Formulare

Der Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsveranstaltung ist online verfügbar. Erforderliche Unterlagen wie Veranstaltungsprogramm oder vorhandene Anerkennungsbescheide können in der Antragsstellung hochgeladen werden.