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Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Saarland 99022001017005, 99022001017005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017005, 99022001017005

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BaföG (Synonym), Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte (Synonym), Auslandsbafög (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Teaser

Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

Volltext

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
  • Nachweise über Studiengebühren

Voraussetzungen

  • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
  • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
    • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
    • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

Weiterführende Informationen

Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

Hinweise

Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • für Studium, schul. Ausbildung und Praktikum
  • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch der Eltern und Ehepartner)
  • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
  • Antrag kann online gestellt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.