Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen Bewilligung
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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert).
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.
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Corona-Hilfen der Bundesregierung
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. August 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.
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