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Betrugsdelikt anzeigen

Saarland 99089036034002, 99089036034002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089036034002, 99089036034002

Leistungsbezeichnung

Betrugsdelikt anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Betrugsdelikt anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Online-Anzeige (Synonym), Geschädigte Person (Synonym), Anfangsverdacht (Synonym), Internetkriminalität (Synonym), Vermutete Straftat (Synonym), Ermittlung (Synonym), Täterbeschreibung (Synonym), Onlineanzeige (Synonym), Kriminalität (Synonym), Opfer (Synonym), Straftat (Synonym), Hinweis (Synonym), Täter (Synonym), Verdacht (Synonym), Anzeige (Synonym), Sicherheit (Synonym), Strafanzeige (Synonym), Delikt (Synonym), Tathergang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

Verrichtungsdetail

Betrugsdelikt

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

§ 158 Strafprozessordnung (StPO) – Strafanzeige, Strafantrag

Teaser

Wenn Sie Kenntnis eines Betrugsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.

Volltext

Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert.  Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Betrugsdelikte aus.

Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

Ggf. Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder)

Voraussetzungen

Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.

Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.

Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.

Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von Betrugsdelikten können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).

Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.

Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.

Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.

Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet. 

Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

Frist

Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Nicht anwendbar

Kurztext

  • Leistung der Polizei zur Anzeige einer Straftat
    • Aufnahme einer Onlineanzeige
    • Aufnahme eines Betrugsdeliktes
    • Anzeige von strafbarem Handeln (im Internet)
  • Informationen zur OnlineAnzeige erhalten
  • Strafanzeige kann vor Ort oder online erstellt werden
  • Leistung kann mit Angabe einer Kontaktadresse erfolgen

zuständig: Polizei im jeweiligen Bundesland, in dem sich die Straftat ereignet hat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Polizeidienststellen

Formulare

nicht vorhanden

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