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Steuererklärung Übermittlung

Saarland 99102046055000, 99102046055000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102046055000, 99102046055000

Leistungsbezeichnung

Steuererklärung Übermittlung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einkommensteuererklärung (Synonym), Steueranmeldung (Synonym), Steuererklärung (Synonym), Lohnsteuerjahresausgleich (Synonym), ELSTER (Synonym), Umsatzsteuervoranmeldung (Synonym), Umsatzsteuererklärung (Synonym), elektronische Steuererklärung (Synonym), Körperschaftsteuererklärung (Synonym), Lohnsteueranmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Übermittlung (055)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaften, Referat B/1

Teaser

Die Einkommensteuererklärung und viele andere Erklärungen können Sie über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Volltext

Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit) und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Alle anderen Bürgerinnen und Bürgern steht dieser Weg ebenfalls offen.

Zur Erstellung und Übermittlung von Steuerklärung stehen das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltung und viele kommerzielle Produkte zur Verfügung. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Internetzugang über einen PC oder ein mobiles Gerät (Tablet, Smartphone)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ihr zuständiges Finanzamt

Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.

Formulare

nicht vorhanden