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Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten

Saarland 99102047012002, 99102047012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102047012002, 99102047012002

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Identifikationsnummer (Synonym), Lohnkonto (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Steuerkarte (Synonym), lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal (Synonym), ELSTAM (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Lohnsteuer (Synonym), Abruf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Lohnsteuerklasse (Synonym), Meldedaten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

bei fehlerhaften Meldedaten

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wegen fehlerhafter Meldedaten nicht möglich ist.

Volltext

Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil Meldedaten fehlerhaft sind.

Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber wegen fehlerhaften Meldedaten nicht möglich ist, kann der Lohnsteuerabzug auf Grundlage einer „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ (sog. Ersatzbescheinigung) durchgeführt werden.
  • Wird von zuständigem Finanzamt auf Antrag ausgestellt.
  • Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamt

Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche.

Formulare

Formular: „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__“

Ein Online-Verfahren hierzu besteht nicht.