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Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen

Saarland 99102002060004, 99102002060004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060004, 99102002060004

Leistungsbezeichnung

Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hinterbliebenenbezüge (Synonym), Außergewöhnliche Belastungen (Synonym), Hinterbliebenen-Pauschbetrag (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Elstam (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

für Hinterbliebene

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

Volltext

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis.

Voraussetzungen

Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:

• dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
• den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
• den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
• den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Formulare

nicht vorhanden