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Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Saarland 99102002060003, 99102002060003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060003, 99102002060003

Leistungsbezeichnung

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufwendungen wegen Behinderung (Synonym), Elstam (Synonym), Behinderten-Pauschbetrag (Synonym), Blinde (Synonym), Eintragungen wegen Behinderung (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Hilflose Menschen (Synonym), Außergewöhnliche Belastungen (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Pauschbeträge für behinderte Menschen (Synonym), Steuerermäßigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

für Menschen mit Behinderung

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Volltext

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Erforderliche Unterlagen

Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder in der Einkommensteuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben. Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

Voraussetzungen

• Aufwendungen in Folge der Behinderung

• Festgestellter Grad der Behinderung

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend gemacht werden oder ob Sie einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Formulare

nicht vorhanden