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Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

Saarland 99102002060001, 99102002060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060001, 99102002060001

Leistungsbezeichnung

Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elstam (Synonym), Eintragungen für Kinder (Synonym), Minderjährig (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym), Kinder in der Steuererklärung geltend machen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

für Kinder unter 18 Jahren

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

Volltext

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt (Günstigerprüfung).

Die Freibeträge für Kinder werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Dies kann auch bereits unterjährig im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt werden. Auf den unterjährigen Lohnsteuerabzug hat dies jedoch keine Auswirkung.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind und für Pflegekinder beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung oder in der Anlage Kinder zum Lohnsteuerermäßigungsantrag zu machen.

Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei Ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuermäßigungsantrag beantragt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt.

Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Einkommensteuerberechnung zu berücksichtigen sind oder ob es beim (gegebenenfalls günstigeren) Kindergeld verbleibt.

Für ein unter 18 Jahre altes Kind kann ein Kinderfreibetrag beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Formulare

nicht vorhanden