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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen

Saarland 99089058012000, 99089058012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012000, 99089058012000

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Explosionsgefährliche Stoffe (Synonym), Lehrgang (Synonym), Zuverlässigkeit (Synonym), Böllerlehrgang (Synonym), Explosivstoff (Synonym), Sprengstoff (Synonym), Sprengstoffgesetz (Synonym), verantwortliche Person (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Arbeitssicherheit (2030500)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 21 Absatz 3 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Teaser

Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Volltext

Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen die persönliche Eignung besitzen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand auf Grundlage des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses.

Kostenhöhe (variabel): von 60 bis 410 Euro

Verfahrensablauf

Nachdem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung gestellt haben, wird Ihre sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 4 Wochen) vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
  • Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
  • Der Antrag ist vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
  • Es fallen Kosten an.

Zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden