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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

Saarland 99102036011000, 99102036011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011000, 99102036011000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

eingetragene Lebenspartnerschaft (Synonym), Kirchenaustritt (Synonym), Kircheneintritt (Synonym), Änderung der Steuerklasse (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Dauerndes Getrenntleben (Synonym), Lohnsteuer (Synonym), Behinderung (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Ehe (Synonym), Kinder (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym), Kind (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Besteuerungsmerkmale (Synonym), Familienstand (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym), Steuerkarte (Synonym), Steuerklassenwechsel (Synonym), ELSTAM (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Ehescheidung (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Lohnsteuerklasse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

Teaser

Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse – z.B. durch Heirat -  geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.

Volltext

Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch von der Finanzverwaltung. Er benötigt für den Abruf der Daten nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.

Zuständigkeit der Finanzämter besteht bei folgenden Änderungen:

  • Steuerklassenänderung / -wechsel
  • Berücksichtigung von volljährigen Kindern
  • Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
  • Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:

  • Anschriftenänderungen
  • standesamtliche Veränderungen,  z.B. wegen Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod

Diese werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen

  • die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des „dauernd getrennt lebend“ im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
  • eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
  • die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.

Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :

  • Eintragung der Steuerklasse II wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
  • Freiwillige Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
  • Steuerklassenwechsel zwischen  III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor

Was bei der jeweiligen Änderung im Detail zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

• Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
• Änderung bei Kircheneintritt
• Änderung bei Kirchenaustritt
• Änderung bei Trennung
• Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
• Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
• Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
• Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
• Änderung bei Tod des Ehegatten
• Änderung von Adress- und Personendaten
• Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufgrund der Änderung in den persönlichen Verhältnissen kann sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Arbeitnehmers erfolgen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Je nach Konstellation entweder Ihr Wohnsitz-Finanzamt oder Ihre Wohnsitzgemeinde

Formulare

Vordrucke zur Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durch das Finanzamt und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online unter ELSTER zur Verfügung und sind in Papierform im Finanzamt oder über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung erhältlich.

Soweit Änderungen durch Ihre zuständige Kommunalverwaltung vorzunehmen sind, wenden Sie sich bitte dorthin.