Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, müssen sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand
- der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit sowie
- gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen. Lassen Sie sich vorab vom Standesamt beraten.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt voraus, dass mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Ferner sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt oder Voll- bzw. Halbgeschwister sein.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 44 Euro
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 70-140 Euro (je nach Aufwand)
- Im Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen (Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage bei der zuständigen Justizbehörde oder Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt: 30 Euro)
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
- Beantragen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses.
- Das zuständige Standesamt berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
- Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.