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Hund anmelden

Saarland 99102013104000, 99102013104000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013104000, 99102013104000

Leistungsbezeichnung

Hund anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

Teaser

Jede Person, die Hunde hält, ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

Volltext

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden zu erheben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
  • bei Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

Wenn Sie bei der Anmeldung des Hundes eine Hundesteuermarke erhalten haben, ist diese bei der Abmeldung wieder abzugeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.

  • Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
  • Steuerbescheid wird Ihnen zugesendet.
  • Einige Gemeinden vergeben Hundesteuermarken. Diese werden dann für jeden Hund ausgestellt.“
  • Die Gültigkeitsdauer einer Hundesteuermarke ist je nach Kommune unterschiedlich.
  • Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden (Stadt- bzw. Gemeindesteueramt).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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