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Sperrmüll entsorgen

Saarland 99001009004000, 99001009004000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001009004000, 99001009004000

Leistungsbezeichnung

Sperrmüll entsorgen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll.

Volltext

Als Sperrabfall gelten sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Hausmülltonne passen und nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Sperrabfälle können Sie abholen lassen oder selbst an den EVS Wertstoff-Zentren zum Preis von 2 Euro pro angefangenen Kubikmeter anliefern.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bieten wir mehrere kostenfreie Sperrabfall-Abholungen pro Jahr an. Die Anzahl der Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) richtet sich nach Größe und Anzahl der Restabfall-Gefäße am Grundstück.

  • bis 240 L – 2 x pro Kalenderjahr
  • bis 480 L – 3 x pro Kalenderjahr
  • bis 960 L – 4 x pro Kalenderjahr
  • bis 1.920 L – 5 x pro Kalenderjahr
  • mehr als 1.920 L – 8 x pro Kalenderjahr

Zum Sperrmüll zählen beispielsweise u.a. Matratzen, Teppiche, Regale, Schränke, Stühle oder auch Fahrräder.

Für genauere Informationen hierzu in Ihrem Wohnort, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen. Zuständig sind dafür die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger, im Saarland sind dies der Entsorgungsverband EVS sowie die Gemeinden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal