Zuwendungen für selbstverwaltete Jugendräume beantragen und abrechnen
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Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden im Rahmen von Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII- Aufwendungen/Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schaffung, dem Ausbau, der Unterhaltung und dem Betrieb selbstverwalteter Jugendräume vorrangig in den ländlich geprägten Stadtteilen stehen, in denen Jugendliche ihre Freizeit verbringen. Die Vorhaben sollen auf längere Zeit angelegt sein.
- Zeitlich begrenzte thematische Vorhaben
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5665
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für ein Förderjahr sind bis vier Wochen vor Maßnahmebeginn im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.