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Zuwendungen für selbstverwaltete Jugendräume beantragen und abrechnen

Sachsen 99068001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068001000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen für selbstverwaltete Jugendräume beantragen und abrechnen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungen für selbstverwaltete Jugendräume beantragen und abrechnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser


Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden im Rahmen von Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII

  • Aufwendungen/Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schaffung, dem Ausbau, der Unterhaltung und dem Betrieb selbstverwalteter Jugendräume vorrangig in den ländlich geprägten Stadtteilen stehen, in denen Jugendliche ihre Freizeit verbringen. Die Vorhaben sollen auf längere Zeit angelegt sein.
     
  • Zeitlich begrenzte thematische Vorhaben


Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original
Abrechnungsformular; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5665

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für ein Förderjahr sind bis vier Wochen vor Maßnahmebeginn im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden