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Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)

Sachsen 99148248000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148248000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Gefördert werden anteilig die Personalkosten für Studenten während des dualen Studiums Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, die einer Min-destvergütung unterliegen.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden anteilig die Personalkosten für Studenten während des dualen Studiums Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, die einer Min-destvergütung unterliegen.

Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 19 Landesjugendhilfegesetz sowie Träger der sozialen und sozialmedizinischen Dienste. Die Einrichtung hat ihren Sitz in Chemnitz.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht weder dem Grunde nach noch der Höhe nach.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Auflistung im Antragsformular)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Auflistung im Abrechungsformular)

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5675

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt nachzureichender Nachweise (gemäß Richtlinie Punkt 6.2).

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden