Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)
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Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)
Zuwendungen für Maßnahmen der Fachkräftesicherung beantragen und abrechnen (Studiengang Soziale Arbeit, BA Breitenbrunn)
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Gefördert werden anteilig die Personalkosten für Studenten während des dualen Studiums Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, die einer Min-destvergütung unterliegen.
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden anteilig die Personalkosten für Studenten während des dualen Studiums Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn, die einer Min-destvergütung unterliegen.
Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 19 Landesjugendhilfegesetz sowie Träger der sozialen und sozialmedizinischen Dienste. Die Einrichtung hat ihren Sitz in Chemnitz.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht weder dem Grunde nach noch der Höhe nach.
Antragsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Auflistung im Antragsformular)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Auflistung im Abrechungsformular)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Auflistung im Abrechungsformular)
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5675
Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt nachzureichender Nachweise (gemäß Richtlinie Punkt 6.2).