Zuwendungen für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Ferienzeit beantragen
Inhalt
Zuwendungen für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Ferienzeit beantragen
Zuwendungen für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Ferienzeit beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Leistungsbeschreibung
Antragsberechtigt sind in Chemnitz ansässige Träger der freien Jugendhilfe oder Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Sachsen.Träger der freien Jugendhilfe außerhalb Sachsens sind zuwendungsberechtigt, wenn sie in Chemnitz ein Jugendhilfeangebot betreiben und dieses nachweislich die Ferienmaßnahme ausrichtet.
Voraussetzung für alle Träger der freien Jugendhilfe ist eine mit der Stadt Chemnitz abgeschlossene Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.
Die Zuwendung erhalten Träger der freien Jugendhilfe für die Teilnahme an Erholungsmaßnahmen innerhalb Europas in den für Sachsen festgelegten Schulferien. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend berufsbezogenen, schulischen, parteipolitischen, sportlichen, religiösen oder kommerziellen Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Die Mindestreisedauer muss 4 Tage (3 Übernachtungen) betragen. Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die Zuwendung für maximal 15 Tage im Jahr in Anspruch genommen wird.
Zuwendungsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe für Kinder- und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren. Teilnehmer ab 6 Jahre können gefördert werden, wenn sie Schüler sind. Teilnehmer bis 21 Jahre können gefördert werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Der Hauptwohnsitz befindet sich in Chemnitz.
Für jeden Chemnitzer Teilnehmer ohne Chemnitz-Pass erhält der Träger 10,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Für jeden Chemnitzer Teilnehmer mit gültigem Chemnitz-Pass oder Chemnitz-Pass (K) erhält der Träger 30,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Bei allen Reisen ist durch den Teilnehmer ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent des regulären Reisepreises zu erbringen.
Antragsformular; Original
Verwendungsnachweis einschließlich Teilnehmer- und Betreuerliste; Original;
Änderungsmitteilung; Original;
Verwendungsnachweis einschließlich Teilnehmer- und Betreuerliste; Original;
Das Formular wird dem Zuwendungsbescheid beigelegt, kann jedoch auch im Internet heruntergeladen und am PC bearbeitet werden.
Änderungsmitteilung; Original;
Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich die Angaben im Antrag ändern. (z. B. Teilnehmerzahl, Kosten- und Finanzierungsplan etc.)
Antragstellung
Anträge sind bis sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des aktuell gültigen Antragsformulars durch den Träger der freien Jugendhilfe im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.Im Rahmen der Antragstellung kann die Förderung für eine einzelne Maßnahme oder auch für mehrere Maßnahmen gebündelt beantragt werden. Im Falle der Antragstellung für mehrere Maßnahmen richtet sich die Frist zur Einreichung des Antrages nach dem Beginn der zuerst stattfindenden Maßnahme. Die Maßnahmen, für die gebündelt eine Antragstellung erfolgt, müssen im selben Ferienzeitraum stattfinden.
Die Antragstellung der Teilnehmer erfolgt beim Träger/ Veranstalter der Erholungsmaßnahme!
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5137
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach.