Zuwendungen für Angebote der Schulsozialarbeit beantragen und abrechnen
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Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Nummer 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch an allgemeinbildenden Schulen in Chemnitz in öffentlicher sowie in freier Trägerschaft und an Beruflichen Schulzentren in Verbindung mit Vorbereitungsklassen für Aussiedler und Ausländer.Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.
Antragsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Antragsformulares)
Änderungsmitteilung; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 der Änderungsmeldung)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Abrechnungsformulares)
Änderungsmitteilung; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 der Änderungsmeldung)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Abrechnungsformulares)
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5935
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für ein Förderjahr sind bis zum 15.04. des Jahres für das Folgejahr im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.