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Zuwendungen für Angebote der Schulsozialarbeit beantragen und abrechnen

Sachsen 99068002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068002000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen für Angebote der Schulsozialarbeit beantragen und abrechnen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungen für Angebote der Schulsozialarbeit beantragen und abrechnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Nummer 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch an allgemeinbildenden Schulen in Chemnitz in öffentlicher sowie in freier Trägerschaft und an Beruflichen Schulzentren in Verbindung mit Vorbereitungsklassen für Aussiedler und Ausländer.

Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach, auch wenn in der Vergangenheit Zuwendungen gewährt worden sind.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Antragsformulares)
Änderungsmitteilung; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 der Änderungsmeldung)
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen (gemäß Nr. 4 des Abrechnungsformulares)

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5935

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für ein Förderjahr sind bis zum 15.04. des Jahres für das Folgejahr im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden