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Zuwendung zur Durchführung von Schulklubs beantragen

Sachsen 99068001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068001000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendung zur Durchführung von Schulklubs beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendung zur Durchführung von Schulklubs beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Richtlinie des Schulamtes zur Förderung der Durchführung von Schulklubs im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Teaser

Das Schulamt fördert Schulklubs in Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist.

Die Zuwendung erfolgt in Höhe von grundsätzlich 50 % der Zuwendung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für den Schulklubbetrieb im Ganztagsangebot. Die Leistungserbringung erfolgt für junge Menschen, die Schulen der Stadt Chemnitz besuchen. Für die Gewährung einer Zuwendung ist ein inhaltliches Konzept vorzulegen.

Die Anträge sind bis zum 30. November des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Schuljahr im Schulamt einzureichen.
Dem Antragsformular sind beizufügen:

Volltext

Leistungsbeschreibung

Das Schulamt fördert Schulklubs in Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist.

Die Zuwendung erfolgt in Höhe von grundsätzlich 50 % der Zuwendung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für den Schulklubbetrieb im Ganztagsangebot. Die Leistungserbringung erfolgt für junge Menschen, die Schulen der Stadt Chemnitz besuchen. Für die Gewährung einer Zuwendung ist ein inhaltliches Konzept vorzulegen.

Die Anträge sind bis zum 30. November des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Schuljahr im Schulamt einzureichen.
Dem Antragsformular sind beizufügen:

  • pädagogische Aufgabenbeschreibung,
  • Personalplanung,
  • die Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs,
  • die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Antragsteller,
  • zeitliche Planung/Öffnungszeiten und
  • Angaben zur Raumnutzung


Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung und für die Dauer eines Schuljahres gewährt.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Bewilligung einer kommunalen Zuwendung; Original
Finanzierungsplan; Original
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Antragsteller; Original;
  • pädagogische Aufgabenbeschreibung
  • Personalplanung
  • Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs
  • zeitliche Planung / Öffnungszeiten
  • Angaben zur Raumnutzung

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-4056 (Frau Leuschner)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden