Zuwendung zur Durchführung von Schulklubs beantragen
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Die Zuwendung erfolgt in Höhe von grundsätzlich 50 % der Zuwendung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für den Schulklubbetrieb im Ganztagsangebot. Die Leistungserbringung erfolgt für junge Menschen, die Schulen der Stadt Chemnitz besuchen. Für die Gewährung einer Zuwendung ist ein inhaltliches Konzept vorzulegen.
Die Anträge sind bis zum 30. November des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Schuljahr im Schulamt einzureichen.
Dem Antragsformular sind beizufügen:
Leistungsbeschreibung
Das Schulamt fördert Schulklubs in Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist.
Die Zuwendung erfolgt in Höhe von grundsätzlich 50 % der Zuwendung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für den Schulklubbetrieb im Ganztagsangebot. Die Leistungserbringung erfolgt für junge Menschen, die Schulen der Stadt Chemnitz besuchen. Für die Gewährung einer Zuwendung ist ein inhaltliches Konzept vorzulegen.
Die Anträge sind bis zum 30. November des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Schuljahr im Schulamt einzureichen.
Dem Antragsformular sind beizufügen:
- pädagogische Aufgabenbeschreibung,
- Personalplanung,
- die Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs,
- die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Antragsteller,
- zeitliche Planung/Öffnungszeiten und
- Angaben zur Raumnutzung
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung und für die Dauer eines Schuljahres gewährt.
Finanzierungsplan; Original
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Antragsteller; Original;
- pädagogische Aufgabenbeschreibung
- Personalplanung
- Zustimmung der Schulkonferenz zur Betreibung eines Schulklubs
- zeitliche Planung / Öffnungszeiten
- Angaben zur Raumnutzung
Antragstellung
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4056 (Frau Leuschner)