Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen

Sachsen 99068001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068001000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Rechtsbehelf über das förmliche Rechtbehelfsverfahren gemäß Zuwendungsbescheid

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Nach dieser Richtlinie können Antragsteller eine Zuwendung erhalten, die Angebote in der Stadt Chemnitz erbringen und dafür eine Förderung über die "Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG" (in Zuständigkeit des Jugendamtes) in der jeweils gültigen Fassung erhalten. Zudem können Zuwendungen für Anschaffungen und Ausstattung für neu etablierte Angebote, welche über die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Schulsozialarbeit gefördert werden, gewährt werden.

Zuwendungen können für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände des Anlagevermögens gewährt werden. Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grund noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original; weitere Unterlagen gemäß Nr. 8 des Antragsformulares
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen gemäß Nr. 5 des Abrechnungsformulares

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten am Empfang
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5137

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zuwendungen sind schriftlich, unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars bis zum 30. November des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Jugendamt der Stadt Chemnitz zu beantragen.

https://www.chemnitz.de/

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden