Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen
Inhalt
Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände beantragen und abrechnen
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Fachlich freigegeben am
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- Richtlinie des Jugendamtes der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Angebote der freien Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 11 - 14, 16, 52 SGB VIII sowie präventive Hilfen des SGB VIII)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) vom 14.09.2021
Rechtsbehelf über das förmliche Rechtbehelfsverfahren gemäß Zuwendungsbescheid
Leistungsbeschreibung
Nach dieser Richtlinie können Antragsteller eine Zuwendung erhalten, die Angebote in der Stadt Chemnitz erbringen und dafür eine Förderung über die "Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG" (in Zuständigkeit des Jugendamtes) in der jeweils gültigen Fassung erhalten. Zudem können Zuwendungen für Anschaffungen und Ausstattung für neu etablierte Angebote, welche über die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Schulsozialarbeit gefördert werden, gewährt werden.Zuwendungen können für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände des Anlagevermögens gewährt werden. Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grund noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragsformular; Original; weitere Unterlagen gemäß Nr. 8 des Antragsformulares
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen gemäß Nr. 5 des Abrechnungsformulares
Abrechnungsformular; Original; weitere Unterlagen gemäß Nr. 5 des Abrechnungsformulares
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten am Empfang
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5137
Die Zuwendungen sind schriftlich, unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars bis zum 30. November des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Jugendamt der Stadt Chemnitz zu beantragen.