Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie beantragen
Inhalt
Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie beantragen
Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
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- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Projekten im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Geschäftsordnung für den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Chemnitz für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Zielpyramide
Die Stadt Chemnitz gewährt Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Chemnitz fördern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken.
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendungen.
Siehe auch:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/demokratiefoerderung/koordinierungsstelle-lap/index.html
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendungen.
Siehe auch:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/demokratiefoerderung/koordinierungsstelle-lap/index.html
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Chemnitz gewährt Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Chemnitz fördern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken.
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendungen.
Siehe auch:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/demokratiefoerderung/koordinierungsstelle-lap/index.html
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie; Original; Anträge können nur von zuwendungsfähigen Antragstellern entsprechend Förderrichtlinie entgegengenommen werden.
ausführliche Projektdarstellung; Original
Veranstaltungsprogramm ggf. mit Zeitplan; Original
Begründung für die Antragstellung im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes; Original
Kooperationsvereinbarungen; Original
Verwendungsnachweis; Original;
Fragebogen; Original
evtl. Nachweis ehrenamtliche Tätigkeit; Original
ausführliche Projektdarstellung; Original
Veranstaltungsprogramm ggf. mit Zeitplan; Original
Begründung für die Antragstellung im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes; Original
Kooperationsvereinbarungen; Original
Verwendungsnachweis; Original;
6 Wochen nach Beendigung des Projektes einzureichen !
Fragebogen; Original
evtl. Nachweis ehrenamtliche Tätigkeit; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- eingetragene Vereine und Verbände
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
- nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen
- natürliche Personen, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- politische Jugendorganisationen
- staatliche Institutionen, die auf dem zu fördernden oder ähnlichen Gebieten tätig sind
Antragstellung durch die jeweils vertretungsberechtigte Person nach BGB
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Beachtung der Förderkriterien der Förderrichtlinie
- Antrag muss von vertretungsberechtigter Person unterschrieben sein
- Antragsunterlagen müssen zu den bekannt gegebenen Fristen in der Koordinierungsstelle vorliegen
- Antrag kann persönlich abgegeben werden
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-1934
- Telefon: 0371 488-1932 (Verwendungsnachweis)
- Fax: 0371 488-1993