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Tierbestand anzeigen

Sachsen 99110061000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110061000000

Leistungsbezeichnung

Tierbestand anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Tierbestand anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung)
  • Bienenseuchenverordnung
  • Fischseuchenverordnung
  • Geflügelpestverordnung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild und Kameliden halten will, hat dies vor Beginn der Tätigkeit nach §§ 26 und 45 Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Zu melden sind außerdem das Halten von Fischen nach § 2 Abs. 1 der Fischseuchenverordnung und Bienen nach § 1a der Bienenseuchenverordnung, sowie zu Erwerbszwecken in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung vom 18.Oktober 2007.

Erforderliche Unterlagen

Meldebogen (Kurzform) für Tierhalter; Original; zur Registrierung der Tierhaltung und zur Anzeige von Änderungen nach §§ 26 und 45 Viehverkehrsverordnung, § 2 Abs. 1 der Fischseuchen-Verordnung, § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung und § 2 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Tierhalter oder ein im Haushalt lebender Vertreter (Vollmacht nicht erforderlich)

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
  • Telefon: 0371 488-3934 (Frau Wetzel)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wichtiger Hinweis für den Tierhalter:

Änderungen im Tierbestand sind dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Diese Anzeige des Tierbestandes bei dem zuständigen Veterinäramt befreit nicht von der Pflicht zur Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse und dem Landeskontrollverband.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden