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Sondernutzung beantragen

Sachsen 99108012005005 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005005

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Sondernutzungssatzung
  • § 18 SächsStrG

Gegen den Bescheid kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung).
Es wird nach gewerblicher bzw. nicht gewerblicher Nutzung (durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine, Kirchen etc.) unterschieden.
Eine Sondernutzung bedarf es auch für Info- oder Promotionständen sowie das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus.
Im Rahmen von politischen Wahlen ist die Plakatierung für politische Parteien, Organisationen sowie Wählervereinigungen als Sondernutzung über den Antrag "Anzeigeformular Wahlwerbung" zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen; Original
Bildliche Darstellung der Werbeanlage
Grundriss-/Lageplan der Sondernutzung
Reisegewerbekarte; Kopie; Nur erforderlich bei gewerblicher Tätigkeit.

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 5,00 Euro
Kosten (maximal): 2.000,00 Euro

Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 88 Tarifstelle 2

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 115
  • E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Verkehrssicherungsfirmen oder
  • deren Interessenverbände

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden