Sondernutzung beantragen
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- Sondernutzungssatzung
- § 18 SächsStrG
Gegen den Bescheid kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung).Es wird nach gewerblicher bzw. nicht gewerblicher Nutzung (durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine, Kirchen etc.) unterschieden.
Eine Sondernutzung bedarf es auch für Info- oder Promotionständen sowie das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus.
Im Rahmen von politischen Wahlen ist die Plakatierung für politische Parteien, Organisationen sowie Wählervereinigungen als Sondernutzung über den Antrag "Anzeigeformular Wahlwerbung" zu stellen.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen; Original
Bildliche Darstellung der Werbeanlage
Grundriss-/Lageplan der Sondernutzung
Reisegewerbekarte; Kopie; Nur erforderlich bei gewerblicher Tätigkeit.
Bildliche Darstellung der Werbeanlage
Grundriss-/Lageplan der Sondernutzung
Reisegewerbekarte; Kopie; Nur erforderlich bei gewerblicher Tätigkeit.
Kosten (minimal): 5,00 Euro
Kosten (maximal): 2.000,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 88 Tarifstelle 2
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de