Sportstättennutzung zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen beantragen
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- Sportstättensatzung
- Sportstättengebührensatzung (gültig bis 31.05.2024 / in Teilen bis 31.12.2024)
- Sportstättengebührensatzung (gültig ab 01.06.2024 / in Teilen ab 01.01.2025)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Vergabe der kommunalen Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen in den Bereichen des Sportamtes.
Der Antrag für Wettkämpfe/Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor dem Wettkampf vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zur Verfügung steht und damit im Vorfeld noch Absprachen mit dem Hallenpersonal vor Ort getroffen werden können.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle.
Der Antrag für Wettkämpfe/Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor dem Wettkampf vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zur Verfügung steht und damit im Vorfeld noch Absprachen mit dem Hallenpersonal vor Ort getroffen werden können.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle.
Leistungsbeschreibung
Vergabe der kommunalen Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen in den Bereichen des Sportamtes.
Der Antrag für Wettkämpfe/Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor dem Wettkampf vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zur Verfügung steht und damit im Vorfeld noch Absprachen mit dem Hallenpersonal vor Ort getroffen werden können.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle.
Antrag auf Nutzung von Sportstätten zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Die Antragstellung der Vereine muss über den Vorstand erfolgen.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5238
- E-Mail: kathrin.jensch@stadt-chemnitz.de
Die Wettkämpfe in den Großsporthallen im Bereich der Schulen werden durch eine Fremdfirma abgesichert.
Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jedoch möglich.
Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jedoch möglich.