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Sportstättennutzung zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen beantragen

Sachsen 99098006000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99098006000000

Leistungsbezeichnung

Sportstättennutzung zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sportstättennutzung zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Vergabe der kommunalen Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen in den Bereichen des Sportamtes.

Der Antrag für Wettkämpfe/Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor dem Wettkampf vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zur Verfügung steht und damit im Vorfeld noch Absprachen mit dem Hallenpersonal vor Ort getroffen werden können.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Vergabe der kommunalen Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen in den Bereichen des Sportamtes.

Der Antrag für Wettkämpfe/Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor dem Wettkampf vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zur Verfügung steht und damit im Vorfeld noch Absprachen mit dem Hallenpersonal vor Ort getroffen werden können.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Nutzung von Sportstätten zu Wettkämpfen/ Veranstaltungen; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Die Antragstellung der Vereine muss über den Vorstand erfolgen.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5238
  • E-Mail: kathrin.jensch@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Wettkämpfe in den Großsporthallen im Bereich der Schulen werden durch eine Fremdfirma abgesichert.

Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten für Wettkämpfe/Veranstaltungen müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jedoch möglich.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden