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Sportstättennutzung zu Trainingszwecken beantragen

Sachsen 99098006005000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99098006005000

Leistungsbezeichnung

Sportstättennutzung zu Trainingszwecken beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sportstättennutzung zu Trainingszwecken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Vergabe der kommunalen Sportstätten zu Trainingszwecken in den Bereichen des Sportamtes.

Die Vergabe erfolgt immer für die Dauer eines Schuljahres.

Der Antrag für Trainingszwecke muss 3 Wochen vor dem Trainingsstart vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zu Beginn der Trainingszeit vorliegt.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle und bestimmte Trainingszeit.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Vergabe der kommunalen Sportstätten zu Trainingszwecken in den Bereichen des Sportamtes.

Die Vergabe erfolgt immer für die Dauer eines Schuljahres.

Der Antrag für Trainingszwecke muss 3 Wochen vor dem Trainingsstart vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zu Beginn der Trainingszeit vorliegt.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle und bestimmte Trainingszeit.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Nutzung von Sportstätten zu Trainingszwecken; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Die Antragstellung der Vereine muss über den Vorstand erfolgen.


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5238
  • E-Mail: kathrin.jensch@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Vereinssport in den Großsporthallen im Bereich der Schulen wird durch eine Fremdfirma abgesichert.

Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten zu Trainingszwecken müssen bis 15. März eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jederzeit möglich.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden