Sportstättennutzung zu Trainingszwecken beantragen
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Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Vergabe erfolgt immer für die Dauer eines Schuljahres.
Der Antrag für Trainingszwecke muss 3 Wochen vor dem Trainingsstart vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zu Beginn der Trainingszeit vorliegt.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle und bestimmte Trainingszeit.
Leistungsbeschreibung
Vergabe der kommunalen Sportstätten zu Trainingszwecken in den Bereichen des Sportamtes.
Die Vergabe erfolgt immer für die Dauer eines Schuljahres.
Der Antrag für Trainingszwecke muss 3 Wochen vor dem Trainingsstart vorliegen, damit ein Bescheid erstellt werden kann und dieser dem Nutzer zu Beginn der Trainingszeit vorliegt.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sporthalle und bestimmte Trainingszeit.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Die Antragstellung der Vereine muss über den Vorstand erfolgen.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5238
- E-Mail: kathrin.jensch@stadt-chemnitz.de
Der Vereinssport in den Großsporthallen im Bereich der Schulen wird durch eine Fremdfirma abgesichert.
Die Anträge auf Nutzung von Sportstätten zu Trainingszwecken müssen bis 15. März eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Nachbeantragungen sind jederzeit möglich.