Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Geeignetheitsbestätigung beantragen
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- § 33c Abs. 1 und Abs. 2 GewO
- SpielV
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Spielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.
Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.
Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.
Leistungsbeschreibung
Spielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.
Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.
Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Original
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO; Kopie
Gewerbeanzeige der Hauptniederlassung; Kopie
Aussagekräftiger Lageplan der Räumlichkeiten mit den Standorte/n der Spielgeräte; Original; Zeichnung oder Foto
Personalausweis oder Reisepass; Original
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO; Kopie
Gewerbeanzeige der Hauptniederlassung; Kopie
Aussagekräftiger Lageplan der Räumlichkeiten mit den Standorte/n der Spielgeräte; Original; Zeichnung oder Foto
Personalausweis oder Reisepass; Original
Die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand!
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- bei Abholung auch Barzahlung oder EC-Karte
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3155
- Telefon: 0371 488-3157
- Telefon: 0371 488-3159
- E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit können nur in den dafür geeigneten Räumen aufgestellt werden. Dies trifft auch auf die Anzahl der Spielgeräte zu. Die Rahmenbedingungen sind in der Spielverordnung geregelt.