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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Geeignetheitsbestätigung beantragen

Sachsen 99050027008001 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050027008001

Leistungsbezeichnung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Geeignetheitsbestätigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Geeignetheitsbestätigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 33c Abs. 1 und Abs. 2 GewO
  • SpielV

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Spielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.

Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Spielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.

Der Antragsteller muss im Besitz einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO sein.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Original
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 GewO; Kopie
Gewerbeanzeige der Hauptniederlassung; Kopie
Aussagekräftiger Lageplan der Räumlichkeiten mit den Standorte/n der Spielgeräte; Original; Zeichnung oder Foto
Personalausweis oder Reisepass; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand!
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • bei Abholung auch Barzahlung oder EC-Karte

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3155
  • Telefon: 0371 488-3157
  • Telefon: 0371 488-3159
  • E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit können nur in den dafür geeigneten Räumen aufgestellt werden. Dies trifft auch auf die Anzahl der Spielgeräte zu. Die Rahmenbedingungen sind in der Spielverordnung geregelt.

Industrie- und Handelskammer

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden