Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Erlaubnis beantragen
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Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Diese Erlaubnis muss vor dem Aufstellen der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorliegen. Darüber hinaus wird für jeden Aufstellort der Geräte eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit können ohne Aufstellerlaubnis betrieben werden.
Zusätzlich ist eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Eine Erlaubnis ist erforderlich für das Aufstellen von Spielgeräten, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten.
Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Diese Erlaubnis muss vor dem Aufstellen der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorliegen. Darüber hinaus wird für jeden Aufstellort der Geräte eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit können ohne Aufstellerlaubnis betrieben werden.
Zusätzlich ist eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.
FAQ
Kann ich die Spielgeräte schon im Prüfverfahren aufstellen?
Nein, erst mit Erlaubniserteilung.Kann ich überall Spielgeräte aufstellen?
Nein, der Gesetzgeber gibt vor, wo keine Aufstellung möglich ist.Es muss erst durch die Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes bestätigt werden. Der Antrag dazu ist auch im Internet nutzbar.
Kann ich jedes Gerät aufstellen und dieses betreiben?
Nein, die Bauart muss von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sein und die gültige Software muss aufgespielt sein.Führungszeugnis (Belegart O); Original; Bei der Belegart O geht das polizeiliche Führungszeugnis nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 - G 02); Original; Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Personalausweis/Reisepass; Original; Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Original
Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes; Original
Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis; Original
Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder; Kopie;
www.vollstreckungsportal.de ... kann nur online beantragt werden!
Strafbefehl/Urteil; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde.
Bescheinigung einer IHK zur Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz; Kopie beglaubigt; Erforderlich für den Erlaubnisinhaber und für alle Angestellten. Bescheinigung kann bei der Industrie- und Handelskammer erworben werden.
Nachweis über ein Sozialkonzept; Kopie beglaubigt; Es muss die Mindestinhalte nach § 6 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 beinhalten.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister-, Genossenschafts- oder Vereinsregister; Kopie; Bei Gesellschaften in Gründung ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen!
Beim zuständigen Amtsgericht erhältlich.
Übersetzung; Kopie beglaubigt; Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.
Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- bei Abholung auch Barzahlung
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3155
- Telefon: 0371 488-3157
- Telefon: 0371 488-3159
- E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de
Industrie- und Handelskammer
Landesdirektion Sachsen Referat Glückspielrecht
Geldwäschegesetz