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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Erlaubnis beantragen

Sachsen 99050027005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050027005000

Leistungsbezeichnung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten: Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • §33c Abs. 1 GewO
  • SpielV

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Eine Erlaubnis ist erforderlich für das Aufstellen von Spielgeräten, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten.

Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

Diese Erlaubnis muss vor dem Aufstellen der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorliegen. Darüber hinaus wird für jeden Aufstellort der Geräte eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit können ohne Aufstellerlaubnis betrieben werden.

Zusätzlich ist eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis ist erforderlich für das Aufstellen von Spielgeräten, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten.

Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

Diese Erlaubnis muss vor dem Aufstellen der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorliegen. Darüber hinaus wird für jeden Aufstellort der Geräte eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit können ohne Aufstellerlaubnis betrieben werden.

Zusätzlich ist eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

FAQ

Kann ich die Spielgeräte schon im Prüfverfahren aufstellen?

Nein, erst mit Erlaubniserteilung.

Kann ich überall Spielgeräte aufstellen?

Nein, der Gesetzgeber gibt vor, wo keine Aufstellung möglich ist.
Es muss erst durch die Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes bestätigt werden. Der Antrag dazu ist auch im Internet nutzbar.

Kann ich jedes Gerät aufstellen und dieses betreiben?

Nein, die Bauart muss von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sein und die gültige Software muss aufgespielt sein.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 GewO; Original
Führungszeugnis (Belegart O); Original; Bei der Belegart O geht das polizeiliche Führungszeugnis nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 - G 02); Original; Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Personalausweis/Reisepass; Original; Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Original
Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes; Original
Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis; Original
Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder; Kopie;

www.vollstreckungsportal.de ... kann nur online beantragt werden!


Strafbefehl/Urteil; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde.
Bescheinigung einer IHK zur Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz; Kopie beglaubigt; Erforderlich für den Erlaubnisinhaber und für alle Angestellten. Bescheinigung kann bei der Industrie- und Handelskammer erworben werden.
Nachweis über ein Sozialkonzept; Kopie beglaubigt; Es muss die Mindestinhalte nach § 6 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 beinhalten.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister-, Genossenschafts- oder Vereinsregister; Kopie; Bei Gesellschaften in Gründung ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen!
Beim zuständigen Amtsgericht erhältlich.
Übersetzung; Kopie beglaubigt; Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.


Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (maximal): 560,00 Euro

Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • bei Abholung auch Barzahlung

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3155
  • Telefon: 0371 488-3157
  • Telefon: 0371 488-3159
  • E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Industrie- und Handelskammer
Landesdirektion Sachsen Referat Glückspielrecht
Geldwäschegesetz

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden