Selbsthilfegruppen: Zuschüsse abrechnen
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Leistungsbeschreibung
Die vom Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz bewilligten Zuwendungen müssen jährlich abgerechnet werden.Abrechnung gewährter Zuschüsse an Selbsthilfegruppen; Original
Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen; Original
Sachbericht; Original
Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen; Original
Sachbericht; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5345
- Fax: 0371 488-5399