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Selbsthilfegruppen: Zuschüsse abrechnen

Sachsen 99134008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134008000000

Leistungsbezeichnung

Selbsthilfegruppen: Zuschüsse abrechnen

Leistungsbezeichnung II

Selbsthilfegruppen: Zuschüsse abrechnen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Fachförderrichtlinie Selbsthilfe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Die vom Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz bewilligten Zuwendungen müssen jährlich abgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Abrechnung gewährter Zuschüsse an Selbsthilfegruppen; Original
Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen; Original
Sachbericht; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5345
  • Fax: 0371 488-5399

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Formular ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden