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Selbsthilfegruppen: Förderung beantragen

Sachsen 99134008027000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134008027000

Leistungsbezeichnung

Selbsthilfegruppen: Förderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Selbsthilfegruppen: Förderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Fachförderrichtlinie Selbsthilfe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Das Gesundheitsamt fördert die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Förderarten sind eine Starthilfeförderung bei Neugründung einer Selbsthilfegruppe, eine indirekte Förderung bei bestehenden Selbsthilfegruppen (z. B. Überlassung von Räumlichkeiten der Stadt zur Nutzung), eine Grundförderung (max. 3 Jahre) und eine evtl. Folgeförderung bei Ablauf der Grundförderung.

Es werden folgende Bereiche laut Förderrichtlinie vom Gesundheitsamt gefördert:
  • Behinderung,
  • Alter,
  • frauenspezifische Problemlagen sowie
  • sonstige besondere soziale Schwierigkeiten (z. B. infolge Migrationserfahrungen),
  • chronische Erkrankungen,
  • psychische und psychosoziale Probleme sowie
  • Suchtprobleme.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen; Original
Registrierung bei der KISS und jährliche Aktualisierung
Vereinbarung der Mitglieder zu Ziel, Zweck und Arbeitsweise der SHG mit Benennung der beiden Verantwortungsträger
kurze Darstellung der geplanten Inhalte im beantragten Jahr

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5345
  • Fax: 0371 488-5399

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Formular ist jeweils bis zum 15. April eines Jahres für das Folgejahr abzugeben.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden