Selbsthilfegruppen: Förderung beantragen
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Leistungsbeschreibung
Das Gesundheitsamt fördert die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Förderarten sind eine Starthilfeförderung bei Neugründung einer Selbsthilfegruppe, eine indirekte Förderung bei bestehenden Selbsthilfegruppen (z. B. Überlassung von Räumlichkeiten der Stadt zur Nutzung), eine Grundförderung (max. 3 Jahre) und eine evtl. Folgeförderung bei Ablauf der Grundförderung.Es werden folgende Bereiche laut Förderrichtlinie vom Gesundheitsamt gefördert:
- Behinderung,
- Alter,
- frauenspezifische Problemlagen sowie
- sonstige besondere soziale Schwierigkeiten (z. B. infolge Migrationserfahrungen),
- chronische Erkrankungen,
- psychische und psychosoziale Probleme sowie
- Suchtprobleme.
Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen; Original
Registrierung bei der KISS und jährliche Aktualisierung
Vereinbarung der Mitglieder zu Ziel, Zweck und Arbeitsweise der SHG mit Benennung der beiden Verantwortungsträger
kurze Darstellung der geplanten Inhalte im beantragten Jahr
Registrierung bei der KISS und jährliche Aktualisierung
Vereinbarung der Mitglieder zu Ziel, Zweck und Arbeitsweise der SHG mit Benennung der beiden Verantwortungsträger
kurze Darstellung der geplanten Inhalte im beantragten Jahr
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5345
- Fax: 0371 488-5399