Schulwegpläne einsehen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern
Durch die Arbeitsgruppe Schulwegsicherung wurden deshalb u.a. Fußwege angelegt, der Schulwegbegleitdienst sowie Fußgängerampeln und -überwege eingerichtet. In der Arbeitsgruppe sind das Schulamt, die Vekehrswacht, sowie die Polizeidirektion Chemnitz vertreten.
Schulwegpläne enthalten Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen. Die Schulwegpläne unterstützen die Eltern, einen möglichst gefahrlosen Schulweg zu finden, den das Kind allein bewältigen kann. Die Entscheidung über den besten Schulweg für das Kind treffen letztlich die Eltern.
Die Schulwegpläne werden jährlich aktualisiert. Im Laufe eines Jahres vorgenommene Änderungen (z. B. Errichtung einer Ampel, Bau eines Gehweges) werden dabei entsprechend berücksichtigt.
Die Schulwegpläne können im Internet und in Papierform in den Schulen eingesehen werden.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Chemnitz ist als Schulträger und Träger der Verkehrssicherheit stetig bestrebt, über verschiedenste Maßnahmen die Schulwege sicherer zu gestalten.
Durch die Arbeitsgruppe Schulwegsicherung wurden deshalb u.a. Fußwege angelegt, der Schulwegbegleitdienst sowie Fußgängerampeln und -überwege eingerichtet. In der Arbeitsgruppe sind das Schulamt, die Vekehrswacht, sowie die Polizeidirektion Chemnitz vertreten.
Schulwegpläne enthalten Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen. Die Schulwegpläne unterstützen die Eltern, einen möglichst gefahrlosen Schulweg zu finden, den das Kind allein bewältigen kann. Die Entscheidung über den besten Schulweg für das Kind treffen letztlich die Eltern.
Die Schulwegpläne werden jährlich aktualisiert. Im Laufe eines Jahres vorgenommene Änderungen (z. B. Errichtung einer Ampel, Bau eines Gehweges) werden dabei entsprechend berücksichtigt.
Die Schulwegpläne können im Internet und in Papierform in den Schulen eingesehen werden.
FAQ
Was stellen die einzelnen Symbole in der Legende dar?
Schulen und Horte
Neben den kommunalen Schulen und Horten (Farbe blau) sind zur Vollständigkeit auch Schulen und Horte in freier Trägerschaft (Farbe grau) dargestellt. Jedoch sind nicht in allen Fällen die Horte von den Grundschulen getrennt. In einigen Fällen kommt es vor, dass sich der Hort mit in dem Gebäude der Grundschule befindet. Eine gesonderte Kennzeichnung kann jedoch aus technischen Gründen nicht erfolgen. Bitte fragen Sie daher in der Schule nach, welcher Hort für Ihr Kind in Frage kommt.
Empfohlene Schulwege / nicht empfohlene Schulwege
Die dargestellten Schulwege stellen von Seiten der Stadt Chemnitz lediglich eine Empfehlung bzw. keine Empfehlung dar. Wege, die nicht farblich gekennzeichnet sind, können (auch ohne Empfehlung der Stadt) dennoch genutzt werden.
Ampeln
Das Wort Ampel ist der umgangssprachliche Begriff für eine signalisierte Querungshilfe, eine sog. Lichtsignalanlage (LSA). Stehen mehrere Querungshilfen (siehe Erläuterung "Querungshilfen") auf dem Weg von bzw. zur Schule zur Verfügung, wird empfohlen die LSA bevorzugt zu nutzen.
Querungshilfen
Querungshilfen sind meist baulich angelegte Einrichtungen, die das Überqueren einer Straße erleichtern und sicherer gestalten. Beispiele für Querungshilfen sind Fußgängerüberwege (umgangssprachlich "Zebra-Streifen"), Mittelinseln oder Gehwegvorsprünge (punktuelle Verbreiterung des Gehweges zur Herstellung besserer Sichtbeziehungen für Fußgänger und damit Einengung der Fahrbahn).
Gefahrenstellen
Als Gefahrenstellen sind querungsrelevante Bereiche markiert, die u. a. durch parkende Fahrzeuge, schlechte Sichtbedingungen, Kurven- oder Berglagen eine sichere Querung der Straße nur bedingt ermöglichen. Diese Stellen sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind abgehen und es gleichzeitig für eventuelle Gefahrensituationen sensibilisieren. Es wird weiterhin empfohlen, dass Sie Ihrem Kind auch alternative Schulwege aufzeigen.
Schulbezirke
Die Stadt Chemnitz ist Schulträger von unter anderem 39 kommunalen Grundschulen und einer Gemeinschaftsschule (Chemnitzer Schulmodell). Mit Beschluss der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen, gliedern sich die kommunalen Grundschulen in 14 gemeinsame Schulbezirke, mit jeweils zwei bis fünf Grundschulen. Soweit ein Schulbezirk besteht, hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt.
Tempo-30-Zonen
Tempo-30-Zonen sind Bereiche des öffentlichen Straßenraumes, die in Wohngebieten zu Zwecken der Verkehrsberuhigung bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingerichtet werden. Schulwege in den vorhandenen Tempo-30-Zonen werden daher grundsätzlich empfohlen (eine extra Kennzeichnung entfällt aus diesem Grund).
Weshalb sind streckenweise weder eine Empfehlung noch der Hinweis auf eine nicht empfohlene Strecke aufgezeigt?
Es können nur Wege markiert werden, die sich im Eigentum der Stadt Chemnitz befinden und öffentlich gewidmet sind. Wege, die nicht farblich gekennzeichnet sind, können (auch ohne Empfehlung der Stadt) dennoch genutzt werden. Letztlich sollten jedoch Sie als Eltern den bestmöglichen Weg für Ihr Kind wählen.Welcher Schulbezirk und welche Grundschule ist für mein Kind relevant?
Das Stadtgebiet umfasst insgesamt 9 gemeinsame Schulbezirke mit zwei bis sieben Grundschulen. Innerhalb des Schulbezirkes besteht für die Eltern ein Wahlrecht zwischen den Grundschulen.