Reisepass verloren/ gestohlen
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Leistungsbeschreibung
Der Verlust/ Diebstahl eines Reisepasses ist umgehend der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.Bei Diebstahl sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Haben Sie durch den Verlust/ Diebstahl kein gültiges Personaldokument mehr in Besitz, müssen Sie ein neues beantragen. Benötigen Sie sofort ein neues Personaldokument, so kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Neuausstellung werden die entsprechenden Gebühren erhoben.
Sollten Sie den verloren gegangenen oder gestohlenen Reisepass wieder finden bzw. zurückerhalten, ist dies unverzüglich der Meldebehörde mitzuteilen. Der Reisepass ist als Nachweis vorzulegen.
Weitere Anlaufstellen
Bürgerservicestellen der Stadt ChemnitzIdentitätsdokument (Personalausweis oder Führerschein); Original
Geburts- oder Eheurkunde; Original; Nur erforderlich, wenn kein Identitätsdokument vorhanden ist.
Diebstahlanzeige der Polizei; Original;
Geburts- oder Eheurkunde; Original; Nur erforderlich, wenn kein Identitätsdokument vorhanden ist.
Diebstahlanzeige der Polizei; Original;
- nur erforderlich bei Diebstahl
Antragstellung
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Die Meldebehörde leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter. Dort wird geprüft, ob das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden muss. Zu beachten ist, dass es mit einem einmal zur Fahndung ausgeschriebenen Dokument, auch nach einem Wiederauffinden und der Löschung aus der Fahndungsdatei, zu Problemen bei der Verwendung des Dokumentes bei Auslandsreisen (insb. Großbritannien) kommen kann.