Personalausweis verloren/ gestohlen
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Bei Diebstahl sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Ist bei einem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet, muss diese umgehend gesperrt werden. Dies kann durch die zuständige Meldebehörde erfolgen oder über die Sperrhotline (Tel. 116 116). Bei der Sperrung durch die Sperrhotline müssen Sie dort das Sperrkennwort (aus dem PIN-Brief des Ausweisherstellers) sowie Ihre persönlichen Daten mitteilen.
Haben Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf den Chip des Personalausweises aufbringen lassen, muss diese ebenfalls umgehend beim zuständigen Anbieter Ihrer Signatur (Trustcenter) gesperrt werden. Hierfür ist die Meldebehörde nicht zuständig.
Haben Sie durch den Verlust/Diebstahl kein gültiges Personaldokument mehr in Besitz, müssen Sie ein neues beantragen. Benötigen Sie sofort ein neues Personaldokument, so kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Neuausstellung werden die entsprechenden Gebühren erhoben.
Sollten Sie den verloren gegangenen oder gestohlenen Personalausweis wieder finden bzw. zurückerhalten, ist dies unverzüglich der Meldebehörde mitzuteilen. Der Personalausweis ist als Nachweis vorzulegen. Der Besitz mehrerer Personalausweise ist nicht zulässig.
Leistungsbeschreibung
Der Verlust/ Diebstahl eines Personalausweises ist umgehend der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Bei Diebstahl sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Ist bei einem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet, muss diese umgehend gesperrt werden. Dies kann durch die zuständige Meldebehörde erfolgen oder über die Sperrhotline (Tel. 116 116). Bei der Sperrung durch die Sperrhotline müssen Sie dort das Sperrkennwort (aus dem PIN-Brief des Ausweisherstellers) sowie Ihre persönlichen Daten mitteilen.
Haben Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf den Chip des Personalausweises aufbringen lassen, muss diese ebenfalls umgehend beim zuständigen Anbieter Ihrer Signatur (Trustcenter) gesperrt werden. Hierfür ist die Meldebehörde nicht zuständig.
Haben Sie durch den Verlust/Diebstahl kein gültiges Personaldokument mehr in Besitz, müssen Sie ein neues beantragen. Benötigen Sie sofort ein neues Personaldokument, so kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Neuausstellung werden die entsprechenden Gebühren erhoben.
Sollten Sie den verloren gegangenen oder gestohlenen Personalausweis wieder finden bzw. zurückerhalten, ist dies unverzüglich der Meldebehörde mitzuteilen. Der Personalausweis ist als Nachweis vorzulegen. Der Besitz mehrerer Personalausweise ist nicht zulässig.
Weitere Anlaufstellen
Bürgerservicestellen der Stadt ChemnitzGeburts- oder Eheurkunde; Original; Nur erforderlich, wenn kein Identitätsdokument vorhanden ist.
Diebstahlanzeige der Polizei; Original;
- nur erforderlich bei Diebstahl
Antragstellung
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Die Meldebehörde leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter. Dort wird geprüft, ob das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden muss. Zu beachten ist, dass es mit einem einmal zur Fahndung ausgeschriebenen Dokument, auch nach einem Wiederauffinden und der Löschung aus der Fahndungsdatei, zu Problemen bei der Verwendung des Dokumentes bei Auslandsreisen (insb. Großbritannien) kommen kann.
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de