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Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen

Sachsen 99006006017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006006017000

Leistungsbezeichnung

Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 3 Abs. 5 Nr. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • 32. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVwV Baulärm), übergeleitet nach § 66 BImSchG
  • § 7 Abs. 1 und 2 der 32. BImSchV
  • §§ 1 und 2 des Ausführungsgesetzes zum BImSchG und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) i. V. m.
  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des BImSchG (SächsImSchZuVO)
  • § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)
  • § 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
  • §§ 1, 2 und 12 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeit auf Baustellen, die Wohngebiete oder Gebiete mit höherem Schutzanspruch tangieren, können nur in begründeten Einzelfällen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie im öffentlichen Interesse erteilt werden.

Dabei sind die schutzwürdigen Belange der Anwohner mit den Interessen und Notwendigkeiten für den Betrieb der Baustelle abzuwägen.

Eine Ausnahmezulassung wird nur gewährt, wenn die Bauarbeiten aus zwingenden Gründen während der geschützten Zeiten (werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig) erforderlich sind.

Vom Antragsteller ist im Rahmen der Antragstellung aufzuzeigen, dass die durchzuführenden Bauarbeiten im öffentlichen Interesse liegen.

Im öffentlichen Interesse liegen beispielsweise Bauarbeiten an Netzleitungen für Versorgung bzw. Entsorgung, an den Straßenbahntrassen oder auch Arbeiten, in deren Zusammenhang Straßensperrungen/Sperrungen der Straßenbahn erforderlich sind.

Ebenfalls kann eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn dies der technologische Ablauf unbedingt erfordert, als Beispiel sind hier Betonagearbeiten zu nennen. Für Bauarbeiten, die aus rein kommerziellen Gründen beschleunigt im Mehrschichtsystem durchgeführt werden sollen, werden keine Ausnahmen gewährt.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit; Original
Lageplan; Original
Skizze über den Standort der einzusetzenden Geräte und Maschinen; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 100,00 Euro
Kosten (maximal): 300,00 EuroÜberweisung nach Gebührenbescheid

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter der antragstellenden Baufirma


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3678
  • Telefon: 0371 488-3635
  • Telefon: 0371 488-3601
  • Fax: 0371 488-3697
  • E-Mail: immissionsschutz@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden