Musikschule: Schüler anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Leistungsbeschreibung
Anmeldung von Schülern zu:
- Instrumentalunterricht
- Vokalunterricht
- Tanzunterricht
- elementarer Musikerziehung
FAQ
Von wann bis wann läuft ein Schuljahr an der Städtischen Musikschule Chemnitz?
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Es ist in zwei Schulhalbjahre geteilt: Das erste Halbjahr geht vom 01.08. bis 31.01. und das zweite Halbjahr vom 01.02. bis 31.07. Es gelten die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen.
Wie oft findet der Unterricht statt?
Der Unterricht wird unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsregelungen in jedem Fach einmal wöchentlich erteilt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Unterricht in Abstimmung mit der Schulleitung 14-tägig in Doppelunterrichtseinheiten erteilt werden. Er findet in der Städtischen Musikschule Chemnitz sowie in kooperierenden Kindertagesstätten und Grundschulen statt. Bei Bedarf kann er auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Die Unterrichtsstunden dauern in der elementaren Musikerziehung 45 Minuten und bei den Tanzkursen 45 oder 60 Minuten (je nach Alter der Kinder). In den instrumentalen und vokalen Hauptfächern richtet sich die Dauer nach der Unterrichtsart. Entweder die Mischung aus 30 Minuten Einzel-, 45 Minuten Partner- und 60 Minuten Gruppenunterricht im "Kombiunterricht" oder 45 Minuten im Einzelunterricht.
In den Ergänzungsfächern variiert die Dauer zwischen 45 und 120 Minuten.
Können Sich Schüler unter 18 Jahren selbst anmelden?
An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Städtische Musikschule Chemnitz zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines/einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich. An-, Ab- und Ummeldungen werden erst durch die Bestätigung der Städtischen Musikschule Chemnitz zu dem in dem Vertrag bzw. der Kündigung genannten Zeitpunkt rechtswirksam (Vertrag, Änderungsvertrag, Anmeldebestätigung, Kündigungsbestätigung).
Kann der Unterricht auch während des Schuljahres beendet werden?
Abmeldungen sind jederzeit zum Ende des Folgemonats möglich, wenn die Beendigung bis zum 10. eines Monats schriftlich bei der Städtischen Musikschule vorliegt.
Was passiert bei Ende des Schuljahres?
Erfolgt keine Abmeldung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr. Ausnahmen können bei einem Pädagogenwechsel zugelassen werden.
Wird das Notenmaterial gestellt?
Nein. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten usw.) haben die Schülerinnen und Schüler selbst Sorge zu tragen. Im Rahmen der vorhandenen Bestände der Städtischen Musikschule Chemnitz können jedoch Instrumente zur Nutzung überlassen werden.
Wie läuft die Instrumentenleihe ab?
Die Nutzungsdauer beträgt im Regelfall ein Schuljahr. Während dieser Zeit haftet der Nutzer/die Nutzerin für das Instrument und dessen Zustand. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dem Gebührenschuldner empfohlen. Die Nutzung der Musikinstrumente wird durch einen gesonderten Vertrag geregelt. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten wird in der "Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz" festgelegt.
Anmeldeformular für die Städtische Musikschule Chemnitz; Original; Das Anmeldeformular muss für jedes Unterrichtsfach (Grund-, Haupt- und Ergänzungsfächer) ausgefüllt werden. Auch wenn bereits ein Unterrichtsfach belegt wird.
Schwerbehindertenausweis; Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
Chemnitzpass; Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung (ab dem 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr); Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
Bildungspaket (Bewilligungsbescheid); Kopie; Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
Kosten (typisch): 15,00 Euro
Beschreibung:
Bei der Aufnahme als Schüler fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro an. Diese wird mit den Unterrichtsgebühren per Gebührenbescheid erhoben.
Gebührenübersicht
Laut der Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz.
Zahlung der Gebühren halbjährlich per Überweisung und halbjährlich oder zweimonatlich mit SEPA-Lastschriftmandat.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
- der Zahlungspflichtige
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- per Online Formular für die Musikalische Früherziehung