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Kirchenaustritt/ Kirchenübertritt erklären

Sachsen 99073001000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99073001000000

Leistungsbezeichnung

Kirchenaustritt/ Kirchenübertritt erklären

Leistungsbezeichnung II

Kirchenaustritt/ Kirchenübertritt erklären

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Sächsisches Kirchensteuergesetz
  • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren
  • Sächsisches Kostenverzeichnis

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung durch das Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Erklärung; Original; Wird im Standesamt zur Niederschrift aufgenommen.
Personalausweis oder Reisepass; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Aufnahme der Niederschrift: 25,00 Euro
Bescheinigung: 10,00 Euro

Bar, EC-Karte

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden