Kirchenaustritt/ Kirchenübertritt erklären
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Sächsisches Kirchensteuergesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren
- Sächsisches Kostenverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung durch das Standesamt.Erklärung; Original; Wird im Standesamt zur Niederschrift aufgenommen.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Personalausweis oder Reisepass; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten